Performances 2005 der Pensionskassen

Wohin fliesst die Rendite?

Impressum: Autor: Christian Affolter. BANCO Nr. 32, Frühling 2006, Seiten 66–69. © 2006 Forward SA; 19. Mai 2006

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Tabelle

Trotz durchschnittlicher Performances 2005 von über 10% sind die Pensionkassen immer noch genauso wenig grosszügig gegenüber den Versicherten. Sind sie vorsichtig oder geizig?

Aktienanteil

2005 verzeichneten Aktien ausgezeichnete Performances. Einige Versicherte werden sich fragen, welchen Nutzen man aus einer solchen Konjuktur ziehen kann, umso mehr, als die Verzinsung ihrer Konten weit hinterher zu hinken scheint. Die Situation ist natürlich nicht für alle gleich, denn sie hängt von der Gewichtung der Aktien im Portfolio jeder Kasse ab. Aber haben sie alle ihren Aktienanteil dementsprechend erhöht? Die Antwort ist nein. Betrachten wir die Sammelstiftungen: Die meisten haben besonders kleine Aktienanteile. Noventus zum Beispiel hält nur 20% in Aktien, und dies hat zwangsläufig negative Folgen für ihre Performance. Schade! Doch es geht noch schlimmer, bei den Sammelstiftungen der Versicherer. Die der Winterthur hat ihre Zahlen Anfang März publiziert, und ihr Vermögen beinhaltet nur 7.6% Aktien! Kein Wunder, dass sie nur eine Bruttorendite von 4.5% erreichte. Sie ist aber nicht die einzige: Andere Versicherungs-Sammelstiftungen mit Garantie wenden dieselbe Anlagepolitik an und verpassen so die Gelegenheit, mehr Rendite zu erzielen. Siehe Kasten:

So denken die Versicherer

Die Versicherer lassen nicht davon ab: Ungeachtet der Situation auf den Aktienmärkten muss der BVG-Mindestzinssatz nach der Rendite risikoloser Anlagen bestimmt werden. Ganz einfach: «Der BVG-Mindestzins ist eine Garantie. Eine Garantie muss man mit garantierten Anlagen erzielen können.», so Antimo Perretta von Swiss Life. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) schlägt vor, 60% der rollenden Durchschnittsperformance der 10jährigen Bundesobligationen für seine Festlegung zu verwenden. Diese hat 2005 historische Tiefststände erreicht, während die Aktien überperformten. Wenn man den BVG-Mindestzinssatz nach diesem Prinzip des 60%igen Anteils berechnen würde, sänke er unter die Grenze von 2%! Gemäss den Versicherern gäbe das den Vorsorgeeinrichtungen mehr Spielraum, um in riskantere Anlagen zu investieren, was ihnen wiederum ermöglichte, über dem Mindestzinssatz liegende Renditen zu erzielen. Der Überschuss könnte insbesondere zur Rekapitalisierung der «unterdeckten» Kassen dienen, insbesondere der öffentlichen Kassen, die sich nach dem Umlageverfahren finanzieren, die – in den Augen der Versicherer – alle ins Kapitalisierungsverfahren wechseln müssen! Doch seitens der Versicherer zeugen die Asset Allocations ihrer Sammelstiftungen, nach mehreren Senkungen des BVG-Mindestzinssatzes in Folge, nicht von einer deutlich höheren Risikofreudigkeit. Für den Moment können sie noch die Legal Quote geltend machen, die eine neue gesetzliche Verpflichtung geschaffen hat, und noch dazu von einem Anstieg des Mindestzinssatzes 2004/2005 um 25 Basispunkte begleitet wurde. Doch falls der BVG-Mindestzinssatz wieder einmal nach unten angepasst wird, sollte man genau überprüfen, ob die Versicherer ihre Theorie in die Praxis umsetzen und mehr Risiken eingehen!       top ↑

Die Erklärung für diese Situation ist zweifellos das «Safety first»-Prinzip, nach dem eine Kasse über solide Schwankungsreserven verfügen soll, bevor sie sich ins «Abenteuer» stürzen, d.h. bevor sie ihren Aktienanteil erhöhen kann.

Für die Sammelstiftung Profond, Befürworterin eines hohen Aktienanteils (46% Ende 2004 und 44% Ende 2005), ist dieses weit verbreitete Prinzip jedoch nicht in Stein gemeisselt. Tatsächlich hat sich ihr Stiftungsratspräsident, Herbert Brändli, mehrmals öffentlich geäussert: Er ist gegen den Grundsatz, der verlangt, dass der Aktienanteil vom Deckungsgrad und den Schwankungsreserven abhängt. In seinen Augen würden die Pensionskassen viel gewinnen, wenn sie sich eine langfristige Sicht zu eigen machen würden, insbesondere, weil sie dies in eine ideale Position brächte, um kurzfristige negative Schwankungen (die vorübergehende Unterdeckungen nach sich ziehen können) aushalten zu können. Mit der Anwendung dieses Prinzips hat Profond ihren Aktienanteil immer über 33% gehalten, sogar in der schlimmsten Phase der Krise zu Beginn dieses Jahrtausends.

So gibt es zwar Störenfriede, doch wir sehen, dass die Pensionskassen ein insgesamt wirklich vorsichtiges Bild zu zeichnen scheinen. Tatsächlich stehen nicht nur das Ausnutzen der Performance der Märkte oder die kurzfristige Verzinsung der Konten ihrer Versicherten auf ihrer Tagesordnung. Mindestens drei Faktoren können dies erklären: der Deckungsgrad, der technische Zinssatz und die Funktionsweise der Kassen, im Leistungs- oder Beitragsprimat.       top ↑

Deckungsgrade

Die Politik der Pensionskassen bezüglich des Deckungsgrades beeinflusst den in ihrem Portfolio enthaltenen Aktienanteil, sie ist aber auch eng mit der Verzinsung der Konten der Versicherten verbunden. Tatsächlich ist die – bewusste oder aufgezwungene – Absicht, zuallererst den Deckungsgrad zu verbessern, eines der beiden Hauptargumente der Kassen, um den Versicherten nicht mehr als den BVG-Mindestzinssatz zuzugestehen.

Schauen wir uns die Situation näher an. Einige scheinbar unterdeckte Kassen halten enorme Aktienanteile, ohne dass ihre Anlagestrategie irgendwelche anormale Züge aufweisen würde. Es gilt nämlich, ihre Finanzierungssysteme zu berücksichtigen, sei es das Umlage- oder das Kapitalisierungsverfahren. Wenn eine Kasse nach dem Umlageverfahren verwaltet wird, beinhaltet dies, dass die Versicherten zumindest zum Teil die Renten der Pensionierten finanzieren. In diesem Fall ist eine Deckung zu 100% nicht nötig. In Anbetracht ihrer Minimalziele auf der Ebene des Deckungsgrads (nur 50% im Fall der CIA) verfügen die Kassen im Umlageverfahren auch über Schwankungsreserven! Ihre Asset Allocation wird erst an dem Tag, an dem die öffentliche Hand ihr einen Systemwechsel vom Umlage- zum Kapitalisierungsverfahren vorschreibt, gefährlich. Mit einem Schlag wird ihre «virtuelle Unterdeckung» zu einem gähnenden Loch, das tatsächlich existiert. Nebenbei sei erwähnt, dass der Steuerzahler bereits allzu oft solche Löcher stopfen musste.

Was passiert, wenn (ehemalige) öffentliche Kassen sich von heute auf morgen wegen eines Systemwechsels in Unterdeckung befinden? Ihre Asset Allocation wird sehr konservativ, der Aktienanteil auf ein Minimum reduziert. Könnte man da nicht zumindest warten, bis sich die Deckung dieser Kassen auf 90% oder sogar 95% beläuft, bevor man das Umlageverfahren aufgibt, um die Rechnung für den Steuerzahler zu mindern? Man würde sogar zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, denn dieser flexiblere Übergang würde es diesen Kassen auch erlauben, ein wenig mehr Risiken einzugehen, um so ihre «Verspätung» schneller aufzuholen.

Die Kassen, die bereits den maximalen Deckungsgrad überschritten haben, zeigen dieses enorme Potenzial: Frisch und fröhlich investieren sie in Aktien und werden mit Spitzenperformances belohnt. Eine strenge Anwendung des «Safety first»-Prinzips führt nur zur Vergrösserung des Abstands zwischen «reichen» und «armen» Kassen... Genau darum ist der Fall der Sammelstiftung Profond so interessant, mit einem Deckungsgrad Ende 2004 von 102.6% bei einem Aktienanteil von 46%. Einige werden jedoch sagen, dass man für einen solchen Aktienanteil zu mindestens 120% gedeckt sein sollte!       top ↑

Technischer Zinssatz

Das andere Argument, das zur Rechtfertigung der Minimalverzinsung der Konten der Versicherten angeführt wird, ist der technische Zinssatz. Gemäss den Experten wirkt sich eine Senkung dieses Satzes von 4% auf 3.5%, wie dies von der BVG-Kommission und dem Bundesrat empfohlen wird, in einem um sogar 5% tieferen Deckungsgrad aus! Zur Erinnerung: Je weniger optimistisch die Erwartungen betreffend der künftigen Renditen sind (also je tiefer der technische Zinssatz ist), desto höher sind die Kapitalbedürfnisse (und dies senkt den Deckungsgrad). Wenn also einige Kassen der Empfehlung, den technischen Zinssatz zu senken, schon vorab nachgekommen sind, so ziehen es andere vor, ihn noch bei 4% oder sogar bei 4.5% zu belassen. Zweifelsohne nicht unbedingt deswegen, weil sie bezüglich der künftigen Renditen optimistischer als die BVG-Kommission wären, sondern eher, weil sie vermeiden wollen, ihre Leistungen nach unten korrigieren oder nach Mitteln zur Verbesserung ihrer Deckung suchen zu müssen.

Bei gewissen Kassen wäre der Deckungsgrad jedoch genug hoch, um den technischen Zinssatz sofort reduzieren zu können. Indem sie ihn auf dem aktuellen Niveau belassen, stellen sie die Notwendigkeit dieser Senkung in Frage. Folglich kann man hoffen, dass die Kassen, denen eine Anpassung des technischen Zinssatzes widerstrebt, sich den geplanten sukzessiven Senkungen des Umwandlungssatzes gegenüber genauso skeptisch zeigen.

Das Erstaunlichste ist, dass sich einige derjenigen Kassen, die zu einer Senkung ihres technischen Zinssatzes bereit sind, nicht eben in einer glänzenden Situation befinden. Dramatisieren die öffentlichen Kassen in dieser Situation nicht absichtlich, um politische Handlungen zu ihren Gunsten zu erwirken? Der Zweck heiligt nicht die Mittel, denn dies hätte negative Auswirkungen auf den Umwandlungssatz.       top ↑

Performance, Deckungsgrad, Verzinsung … und Primat

Ein dritter Faktor wird weniger häufig erwähnt als der Deckungsgrad und der technische Zinssatz, ist aber genauso Teil der Debatte über die Verzinsung der Konten der Versicherten, und übertrifft oftmals sogar die beiden anderen: die Funktionsweise der Kassen, im Leistungs- oder Beitragsprimat.

Bei einer Kasse im Beitragsprimat mit unzufriedenstellender Deckung ist es einfach: Die Kasse zahlt nur das BVG-Minimum.

Die Beurteilung, ob ein Deckungsgrad ausreicht oder nicht, ist jedoch Ansichtssache. So können zwei Kassen, deren Situation bezüglich der Performance, des Deckungsgrads und der Portfoliostruktur quasi identisch ist, die Konten ihrer Versicherten ganz verschieden verzinsen – weil sie eben ihren Deckungsgrad verschieden beurteilen. Die Kasse, die nur das BVG-Minimum zahlt, kann sich mit der Erklärung rechtfertigen, dass für sie das Erreichen der in ihrer Strategie festgelegten oberen Grenze des Deckungsgrades Priorität hat. Dies ist selbsverständlich Teil des Handlungsspielraums, über den jede Kasse verfügt, um die Verzinsungen gemäss ihrer Verwaltungspolitik festzulegen, doch solche Fälle werfen trotzdem Fragen auf. Hat ein solcher Ansatz nicht zur Folge, dass die Versicherten um Leistungen gebracht werden, auf die sie aufgrund der bezahlten Beiträge Anrecht hätten? In unseren Augen sollten jedenfalls bei Kassen im Beitragsprimat vorübergehend schwächere Leistungen zumindest mit sich bringen, dass die Kasse in der Folge, nach der Verbesserung des Deckungsgrads, mehr Risiken eingeht und so bessere langfristige Renditen erzielt.

Zum Glück gibt es Kassen, die genügend gedeckt sind, um ihren Versicherten eine Verzinsung gönnen zu können, ohne sich um ihr zukünftiges Gleichgewicht sorgen zu müssen (wie zum Beispiel PKZH). Und erneut ist Profond da, um daran zu erinnern, dass auch ein anderer Ansatz möglich ist: Sie bleibt sich selbst treu und gibt an, ihren aktiven Versicherten 5% auszahlen zu wollen, was absolut gerechtfertigt ist, in Anbetracht ihrer Performance 2005 und der Tatsache, dass ihre Deckung – die so mancher als schwach bezeichnen würde – für sie kein wirklich entscheidendes Kriterium ist. Einige werden nun sagen, dass sie schlauer sein will als die andern. Doch begibt sie sich deswegen wirklich in grosse Gefahr? Jedenfalls dauert dies nun schon seit 15 Jahren an!

Bei den Kassen im gemischten Primat oder im Leistungsprimat hängt die Verzinsung zu einem erheblichen Teil von den Leistungsversprechen gegenüber den aktiven Versicherten und den zu ihrer Erfüllung benötigten Mitteln ab. So verzinsen viele Kassen im Leistungsprimat die Konten ihrer Versicherten über dem BVG-Minimum, erfüllen aber die bei Kassen im Beitragsprimat angewandten Kriterien bei weitem nicht, sei es auf der Ebene der Deckung, der Performance oder dem technischen Zinssatz. Dies ist der wunde Punkt, denn diese Leistungen müssen auf irgendeine Art auch finanziert werden.

Nichtsdestotrotz gibt es private Kassen im Leistungsprimat, denen es angesichts ihres Deckungsgrads ausgezeichnet geht. Sie strafen so all jene Lügen, die ohne Zögern behaupten, dass schon das Leistungsprimat alleine eine Pensionskasse in Gefahr bringen kann.

Die Sammelstiftungen der Versicherer stellen, trotz der Tatsache, dass sie im Beitragsprimat sind, einen dritten Spezialfall dar. Tatsächlich sind sie seit 2004 verpflichtet, mindestens 90% der von den BVG-Anlagen erzielten Überschüsse an die Versicherten auszuzahlen (Legal Quote).

Im Vergleich zu den autonomen Stiftungen hat dies eine paradoxe Wirkung. Das heisst nämlich, dass den Konten der Versicherten der Kollektivstiftung Leben der Winterthur 2.7% vergütet werden (also mehr als für Konten bei Kassen, die trotz ihren Performances 2005 von über 10% nur das BVG-Minimum ausschütten!), auch wenn sie brutto «nur» 4.5% verdient hat. Andererseits weiss man, dass eine Sammelstiftung eines Versicherers immer zu 100% gedeckt sein muss. So versteht man zwar, dass der Handlungsspielraum eines Versicherers aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen kleiner ist, doch eine Verringerung des Aktienanteils auf einstellige Prozentsätze scheint trotzdem missbräuchlich. Dies ist jedoch die Wahl, die mehrere Sammelstiftungen von Versicherern (auch unter dem Vorwand der Legal Quote!) getroffen haben, und die viel zu stark auf ihre Rendite drückt.       top ↑

Bilanz

Mit Ausnahme von Profond scheinen die Kassen die allgemeingültigen Verwaltungsprinzipien praktisch Wort für Wort anzuwenden, sofern man zwischen den verschiedenen Funktionsweisen unterscheidet.

Diese Feststellung sollte uns keinesfalls daran hindern, einige grundlegende Fragen betreffend eben dieser Prinzipien zu stellen, von denen viele Ende der Börsenkrise von 2001/2002 eingeführt worden sind. Es geht sicher nicht darum, zur grosszügigen «Bescherung» von Ende der 90er Jahre zurückzukehren, die dazu beigetragen hat, dass die Deckung der Kassen während der Krise dermassen schrumpfen konnte. Doch mit dem Credo «Safety first» fällt man ins andere Extrem. Es scheint besonders unsinnig, wenn es Situationen wie den übertriebenen Kampf der Versicherer erlaubt, um immer noch tiefere Zinssätze zu erhalten, sei es beim BVG-Mindestzinssatz, beim technischen Zinssatz oder auch beim Umwandlungssatz (siehe Tabelle: «Die Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2005: Pulsmessung», pdf ). Der Gesetzgeber ist keine Hilfe, denn er kämpft oft an mehreren Fronten gleichzeitig und handelt überstürzt, ohne die Auswirkungen der getroffenen Massnahmen wirklich zu kennen. In seiner Antwort auf eine Motion vom 21. Dezember 2005 behauptete der Bundesrat insbesondere, die «Auswirkungen der Anwendung der aktuellen Regel des Mindestprozentsatzes» – mit andern Worten: die Auswirkungen der Legal Quote – nicht zu kennen! Eine besser koordinierte Politik zugunsten einer langfristigen Sichtweise würde sicher besser zu den Vorsorgeeinrichtungen passen und Früchte tragen – sofern die Einrichtungen dieser Bewegung Folge leisten!       top ↑

En français: Où passent les rendements?

Christian Affolter Christian Affolter
Redaktion Banco, Schweizer Finanzmagazin (d, f), gegründet 1997, mit Sitz in Lausanne (VD)

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