Sieben Komma Zwei – Profond bleibt dabei – auch im Ländle
Impressum: Herbert Brändli im Liechtensteiner Vaterland, 1. April 2006. Originaltitel: «Sieben Komma Zwei – Profond bleibt dabei»
Seiteninhalt
- Aufwärtstrend bei Profond
- Minimalverzinsung gewährleistet
- Nachteilige Rahmenbedingungen
- Ungerechtfertigte Senkung der Umwandlungssätze
Eine Senkung der Umwandlungssätze von Pensionskassen ist momentan nicht gerechtfertigt. Auch nicht aus biometrischen Gründen.
Der Staat, Medien und Experten üben einen immensen Druck auf die Pensionskassenwarte aus, den technischen Zins und den Umwandlungssatz zu senken. Die Sammelstiftung Profond FL in Vaduz kalkuliert ihre Leistungen dennoch weiterhin mit einem technischen Zinssatz von vier Prozent. Im Alter 65 beträgt ihr Umwandlungssatz somit nach wie vor 7,2 Prozent. Bei einer Pensionierung wie in Liechtenstein, ein Jahr früher, erfolgt die Umwandlung der Altersguthaben in eine Rente mit 7,0 Prozent.
Aufwärtstrend bei Profond
Gemeinsam mit ihrer Schwesterstiftung in der Schweiz verwaltet die Sammelstiftung für Klein- und Mittelbetriebe ein Vermögen, das mittlerweile die Milliardengrenze überschritten hat. Im vergangenen Jahr erreichte die Performance 17,1 Prozent. Das ist das zweitbeste Anlageergebnis seit der Gründung der Profond im Jahr 1990. Damit wurde der Negativrekord von minus 8,3 Prozent vor drei Jahren mehr als ausgebügelt.
Seit der Gründung hat Profond eine durchschnittliche Rendite erzielt, die knapp über dem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent liegt, der in der Schweiz nach den ursprünglichen Beschlüssen des Bundesrats ab 2014 gültig sein soll. Diese Rendite würde bei steigendem Kapitalstock eine unendliche Laufzeit der gesetzlichen Rente ermöglichen.
Die beschlossene Senkung der Altersrenten um fast 6 Prozent geht dennoch vielen Politikern und Versicherungsgesellschaften zu wenig weit. Der Bundesrat hat sich ihrem Drängen gebeugt und will jetzt ohne Not den Umwandlungssatz rascher und stärker senken. Bereits in fünf Jahren soll er bei 6,4 Prozent liegen. Für ein Altersguthaben von 100 000 Franken gibt es dann noch 6400 Franken Altersrente, statt wie bis zum vergangenen Jahr 7200 Franken. top ↑
Minimalverzinsung gewährleistet
Im Gegensatz zur Schweiz macht das Fürstentum Liechtenstein seinen Pensionskassen keine Vorgaben, wie die Altersguthaben verzinst und die Umwandlungssätze angesetzt werden müssen. Die Behörden vertrauen zu Recht auf ein wirtschaftliches und gerechtes Verhalten ihrer Vorsorgeeinrichtungen. Im Vergleich zu den Eidgenossen waren die Liechtensteiner deswegen zumindest nicht schlechter gestellt.
Die Profond FL plant im Jahr 2005, wie ihr Schweizer Pendant, die Ansprüche ihrer Destinatäre mit 5 Prozent zu verzinsen. Der definitive Beschluss kann aber erst nach Vorliegen der Jahresrechnung gefasst werden. Der voraussichtliche Satz entspricht annähernd dem Zins, den die Profond seit ihrer Gründung den Anspruchsberechtigten durchschnittlich gutgeschrieben hat. Er deckt sich auch mit der langfristigen Zielsetzung der Stiftung. Darüber hinaus gehende Überschusserträge, wie sie im vergangenen Jahr angefallen sind, werden zurückgestellt, damit die Minimalverzinsung auch in schlechteren Jahren sichergestellt ist. top ↑
Nachteilige Rahmenbedingungen
In Liechtenstein wie in der Schweiz haben die Schweizer Versicherungen einen beträchtlichen Anteil an der betrieblichen Altersvorsorge. Ihr Branchenverband machte sich für eine noch weitergehende Senkung auf 6,0 Prozent stark. Begründet wurde der Vorstoss mit deutlich tieferen Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten und insbesondere auf dem Obligationenmarkt. Im überobligatorischen Bereich wenden darum einige Gesellschaften bereits heute markant tiefere Umwandlungssätze an.
Tatsächlich verwehren Gesetzgebung und Rechnungslegungsvorschriften den Versicherungen Anlagestrategien, die den Anforderungen der betrieblichen Altersvorsorge gerecht werden. Unterdeckungen sind ihnen zu keinem Zeitpunkt erlaubt und der Anlagehorizont reicht höchstens bis zum nächstfolgenden Jahresende.
Die kurze Abrechnungsperiode verhindert einen zeitlichen Ausgleich des Auf und Ab von Aktienanlagen. Versicherungen verlegen sich darum auf vermeintlich sichere Anlagevehikel, die weniger schwanken, wie Obligationen und Staatspapiere. Die Festverzinslichen werfen aber langfristig rund 4 Prozent weniger ab als Aktien, weil Produktivitätszuwächse ausschliesslich den Eigentümern und nicht den Gläubigern von Unternehmen zugute kommen. top ↑
Ungerechtfertigte Senkung der Umwandlungssätze
Heute wird im Umfeld der niedrigen nominalen Obligationenrenditen die Erzielung ausreichender Erträge wieder zu einem wachsenden Problem der Versicherungen, nachdem vor ein paar Jahren der Börseneinbruch einige fast in den Ruin getrieben hat. Die guten Anlageergebnisse der unabhängigen Pensionskassen während der letzten drei Jahre konnten sie nicht nachvollziehen, was das Verlangen nach einer Senkung der Umwandlungssätze erklärt, aber nicht rechtfertigt.
Eine Langzeitstudie über den Verlauf der Anlagevehikel und das Anlageverhalten zwischen 1925 und 2005 zeigt, dass bis heute mit konservativen Anlagestrategien weit höhere Umwandlungssätze möglich gewesen wären, als von den Versicherungsmathematikern vorgegeben wurden. Eine Senkung der aktuariellen Umwandlungssätze ist daher momentan weder aus wirtschaftlichen noch aus biometrischen Gründen notwendig.
Herbert Brändli – Pensionskassenexperte, Stiftungsrat bei der Profond FL, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, CH-8803 Rüschlikon top ↑
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