Einschränkung von Vorbezügen zur Rückzahlung von Hypothekardarlehen während der Unterdeckung

Impressum: von Profond, 18. Mai 2009

Gemäss Art. 49 Abs. 12 des Vorsorgereglements kann die Stiftung bei einer Unterdeckung die Auszahlung eines Vorbezuges zeitlich und betragsmässig einschränken, sofern der Vorbezug der Rückzahlung von Hypothekardarlehen dient. Da die Profond Vorsorgeeinrichtung per 1. Januar 2009 einen Deckungsgrad in der Höhe von 84,1 Prozent ausweist, hat der Stiftungsrat entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Anlässlich seiner Sitzung vom 26. März 2009 hat der Stiftungsrat deshalb beschlossen, die Auszahlung von Vorbezügen zwecks Rückzahlung von Hypothekardarlehen auszuschliessen, solange eine Unterdeckung besteht. Diese Regelung ist gültig ab 26. März 2009.

Bot-Test (leave blank):

Kommentar schreiben







  Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Bitte schreiben Sie die 2 Worte unterhalb mit einem Abstand getrennt in das vorgesehene Feld. Sie helfen uns damit, die Spamflut einzudämmen. Falls Sie die Worte nicht richtig lesen können, klicken Sie auf die oberste der drei blauen Schaltflächen und Sie erhalten ein neues Wortpaar.

Wir behalten uns vor, einen Kommentar nicht zu veröffentlichen, wenn er ehrverletzend, rassistisch, unsachlich oder themenfremd ist. Beiträge unter Phantasie- oder offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Bitte halten Sie sich an die Sprache des Artikels – keine Mundart. Ihr Beitrag wird von uns nicht redaktionell bearbeitet. Über Entscheide wird nicht korrespondiert.



0 Kommentare