Profond-Vereinigung: Jahresbericht 2004
Impressum: Von der Generalversammlung der Profond-Vereinignung, am 16. Juni 2005
Seiteninhalt
- Einflüsse auf die Altersvorsorge und ihre Folgen
- Neue Bestimmungen für die betriebliche Vorsorge
- Anpassungen der Vorsorgereglemente
- Interessengemeinschaft unabhängiger Sammelstiftungen
- PKRück – von und für Pensionskassen
- Allvor – von der Allianz zur B+B Vorsorge AG
Dokumentation
Die nichtkommerzielle Weiterverwendung ist gestattet, mit Quellenangabe.
Einflüsse auf die Altersvorsorge und ihre Folgen
Nachdem im allgemeinen Wirtschaftstaumel der Neunzigerjahre die Schweizer Sozialversicherungen über alle Masse ausgebaut wurden, sind heute klare Grenzen sichtbar. Die Diagnose ist klar: der aufgeschossene Sozialstaat ist nicht mehr finanzierbar. Politisch zaudert man, wirksame Therapien anzuwenden. Zu berücksichtigen sind neben wirtschaftlichen auch gesellschaftlich und demographisch veränderte Rahmenbedingungen. Die Schweiz muss sich bald klar werden, in welchen Bereichen sie noch ein bedeutender Standort sein kann – ob sie zum Lazarett Europas verkommen oder die Heimat von gesunden, reichen und motivierten Bürgern sein will.
Auch die berufliche Vorsorge kann sich ökonomischen und demographischen Veränderungen nicht entziehen. Dabei ist die sozialpartnerschaftliche, dezentralisierte Organisation ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenskulturen. Dafür werden heute jährlich 31,5 Mia Franken aufgebracht. Die berufliche Vorsorge ist damit die wichtigste Lohnnebenleistung von Schweizer Unternehmen. Damit diese Funktion weiter erfüllt werden kann, braucht es stabile, verlässliche Rahmenbedingungen. Zunehmende Reglementierung und Gleichmacherei sind die falsche Antwort auf kurzfristige operationelle Herausforderungen an Pensionskassen. Solange wir vom föderalistischen System überzeugt sind und rund 9000 verschiedene Kassen akzeptieren, müssen wir auch akzeptieren, dass es 9000 technische Umwandlungssätze gibt. Bauern, Bauleute, Akademiker, Bürolisten, Lehrer und Beamte leben unterschiedlich lang, und solange jeder Betrieb oder Berufsstand seine eigene Pensionskasse führen darf, gibt es eine entsprechende Vielfalt von «richtigen» Umwandlungssätzen.
Unter solchen Prämissen ist es falsch eine generelle Senkung des Umwandlungssatzes zu fordern. Damit wird nämlich vorausgesetzt, dass die reglementarischen Umwandlungssätze bisher richtig berechnet waren, was aber selten der Fall war. Die heute gebräuchlichen Sätze widerspiegeln viel stärker den politischen Interventionismus als die biometrische, wirtschaftliche und leistungsbezogene Wirklichkeit der einzelnen Pensionskassen.
Die Regulierungswut in der Schweiz ist ein Zeichen der Unsicherheit und Schwäche. Sie bringt der zweiten Säule weder Verbesserungen noch Sicherheit und verursacht vor allem immense Administrationskosten. Im vergangenen Jahr wurden das erste Revisionspaket und das Fusionsgesetz in Kraft gesetzt. Der BVG-Mindestzins wurde auf 2.25 Prozent gesenkt und ohne ersichtlichen Anlass ein paar Monate später wieder auf 2,5 Prozent erhöht. Daneben standen Bestimmungen über die Transparenz, die Auflösung von Versicherungsverträgen, die paritätische Verwaltung und die Pflicht zur Aus- und Weiterbildung im Mittelpunkt der ersten Revisionswelle. Seither müssen alle Vorsorgeeinrichtungen ihre Zahlen nach den Fachempfehlungen von Swiss Gaap Fer 26 einheitlich präsentieren. top ↑
Neue Bestimmungen für die betriebliche Vorsorge
Am 1. Januar 2005 traten mit dem zweiten Revisionspaket folgende Bestimmungen in Kraft:
- Senkung der Eintrittsschwelle auf CHF 19 350.00
- Anpassung der Rentenumwandlungssätze für die Minimalleistungen
- Neue Koordinationsregelungen
- Gleiche Altersgutschriften für Mann und Frau
- Anpassung der Rentenalter für Frauen
- Neue Abstufungen für Invalidenrenten
- Neue Begünstigungsordnung (Verbesserung der Stellung von Lebenspartnern)
- Vorschriften zur Teilliquidation top ↑
Anpassungen der Vorsorgereglemente
Die Profond Vorsorgeeinrichtung wird ihr Vorsorgereglement anpassen, sobald das dritte Paket auch noch auf dem Tisch liegt. Dieses wird sich, nachdem alle Details mehr schlecht als recht geregelt sind, mit den Grundprinzipien der zweiten Säule, Kollektivität, Gleichbehandlung, Planmässigkeit und Angemessenheit befassen. top ↑
Interessengemeinschaft unabhängiger Sammelstiftungen
Im Berichtsjahr war die Profond Gründungsmitglied einer Interessengemeinschaft von unabhängigen Sammelstiftungen, die sich erfolgreich gegen Attacken der Versicherungslobby auf das Vorsorgewesen zur Wehr setzte. Eine Unterstellung der Pensionskassen unter die Versicherungsaufsicht hätte inakzeptable Einschränkungen, insbesondere im Anlagebereich, zur Folge gehabt. top ↑
PKRück – von und für Pensionskassen
Die Profond war zudem massgeblich an der Gründung der PKRück, einer Versicherungsgesellschaft von und für Pensionskassen, beteiligt. Der Lebensversicherer mit Sitz in Vaduz orientiert sich an gleichen Ideen wie die Profond. Er operiert nach dem Genossenschaftsprinzip und nur Pensionskassen können Aktionäre sein. Damit wird gewährleistet, dass keine Mittel aus dem Vorsorgesystem versickern. So soll das schwarzes Loch der zweiten Säule eliminiert werden, welches 1985 das BVG mit der Einrichtung eines geschützten Werkplatzes für Versicherungen geschaffen hat. top ↑
Allvor – von der Allianz zur B+B Vorsorge AG
Per 1. Juli 2005 konnte die B+B Vorsorge AG von der Allianz Lebensversicherung die Verwaltung der Sammelstiftung Allvor übernehmen. Damit wird die Angebotspalette der Profond weiter ausgebaut. Den aktiven und potenziellen Mitgliedern stehen neue Möglichkeiten zur Gestaltung ihres Vorsorgewerks offen, insbesondere wenn eigene Anlagestrategien verfolgt werden oder bestehende Bankbeziehungen weiter Bestand haben sollen. top ↑
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